Have any questions?
+44 1234 567 890
Infos für Patienten und Ärzte
Haarersatz auf Rezept – was Sie wissen sollten
Haarausfall ist für viele Menschen – besonders für Frauen – eine starke seelische Belastung. Es geht nicht nur um das äußere Erscheinungsbild, sondern auch um das Selbstwertgefühl und die Lebensqualität. Sich wieder wohl und „ganz“ zu fühlen, ist ein großer Schritt für das emotionale Gleichgewicht.
Deshalb gilt Haarersatz (z. B. Perücken oder Teilhaarersatz) als medizinisches Hilfsmittel – und kann von jeder zugelassenen Ärztin oder jedem zugelassenen Arzt auf Rezept verordnet werden, ganz ohne Auswirkungen auf das Praxisbudget, da es sich um ein Hilfsmittel handelt und nicht um ein Heilmittel. Die Ärztin oder der Arzt muss lediglich feststellen, dass der Haarersatz notwendig ist – eine Diagnose genügt.
Mit diesem Rezept können sich Patientinnen direkt an einen spezialisierten Zweithaarexperten wenden, wie z. B. das Friseur & Haarhaus Lyer, Nürnberger Straße 36 in Ansbach. Dort wird ein individueller Kostenvoranschlag erstellt und gemeinsam mit dem Rezept bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht. Die Abrechnung mit der Krankenkasse übernimmt der Zweithaarspezialist – für Patientinnen entsteht dadurch kein bürokratischer Aufwand.
Viele gesetzliche Krankenkassen erkennen Haarausfall als eine Art Behinderung an, insbesondere wenn er mit starker seelischer Belastung einhergeht. In diesen Fällen übernehmen sie einen Teil der Kosten oder gewähren einen Festzuschuss.
Grundlage dafür ist §33 SGB V: Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf notwendige Hilfsmittel, wenn diese erforderlich sind, um eine drohende oder bestehende gesundheitliche Beeinträchtigung auszugleichen. Und genau das kann ein Haarersatz leisten.
Ein Rezept für Haarersatz zu erhalten, ist kein kosmetischer Luxus – sondern ein sinnvoller, unterstützender Schritt auf dem Weg zu mehr Lebensqualität.